Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie und Videoproduktionen (Teil A) sowie rechtliche Verbraucherinformationen (Teil B)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Fotostudio (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen schriftlich zu. 1.3. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweiligen Produktbeschreibungen und Preislisten des Dienstleisters in ihrer aktuellen Fassung.
2. Definitionen 2.1. „Verbraucher“: Eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. 2.2. „Unternehmer“: Eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2.3. „Kunde“: Jeder Verbraucher oder Unternehmer, der Leistungen beim Dienstleister in Anspruch nimmt. 2.4. „Bild“ oder „Bilder“: Vom Dienstleister hergestellte oder erworbene Lichtbilder, unabhängig von der Form (Print, Digital). 2.5. „Video“ oder „Videos“: Vom Dienstleister hergestellte oder erworbene Bewegtbilder, unabhängig von der Form (z.B. Videos, Imagefilm, Animationen).
3. Leistungsumfang und Vertragsschluss 3.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem verbindlichen Angebot des Dienstleisters und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ohne verbindliches Angebot basiert der Leistungsumfang auf der Anfrage des Kunden und der Auftragsbestätigung des Dienstleisters. 3.2. Das Angebot des Dienstleisters ist vier Werktage verbindlich und kann in dieser Zeit vom Kunden angenommen werden. 3.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Frist annimmt und die Annahmeerklärung dem Dienstleister zugeht. 3.4. Kostenvoranschläge des Dienstleisters sind
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Ganz zu Beginn Unter a ist Alexander Merker von Merkervisuals
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Merkervisuals (unter A.) sowie rechtliche Pflichtinformationen für Verbraucher (unter B.)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Merkervisuals (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen schriftlich zu. 1.3. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweiligen Produktbeschreibungen und Preislisten des Dienstleisters in ihrer aktuellen Fassung.
2. Definitionen
2.1. „Verbraucher“: Eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. 2.2. „Unternehmer“: Eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2.3. „Kunde“: Jeder Verbraucher oder Unternehmer, der Leistungen beim Dienstleister in Anspruch nimmt. 2.4. „Bild“ oder „Bilder“: Vom Dienstleister hergestellte oder erworbene Lichtbilder, unabhängig von der Form (Print, Digital). 2.5. „Video“ oder „Videos“: Vom Dienstleister hergestellte oder erworbene Bewegtbilder, unabhängig von der Form (z.B. Videos, Imagefilm, Animationen).
3. Leistungsumfang und Vertragsschluss
3.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem verbindlichen Angebot des Dienstleisters und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ohne verbindliches Angebot basiert der Leistungsumfang auf der Anfrage des Kunden und der Auftragsbestätigung des Dienstleisters. 3.2. Das Angebot des Dienstleisters ist vier Werktage verbindlich und kann in dieser Zeit vom Kunden angenommen werden. 3.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Frist annimmt und die Annahmeerklärung dem Dienstleister zugeht. 3.4. Kostenvoranschläge des Dienstleisters sind unverbindlich.
4. Nutzungsrechte und Urhebernennung
4.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Dienstleister dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den eigenen geschäftlichen Gebrauch ein.
4.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben beim Dienstleister.
4.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen nicht verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
4.4. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
4.5. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Dienstleisters bleiben unberührt.
4.6. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Urheberbenennung wie folgt: a. Bei Fotos im Internet und Social Media: durch den Zusatz „Merkervisuals“ im Impressum. b. Bei Fotos im Printbereich: durch den Zusatz „Merkervisuals“ direkt unter dem Foto. c. Bei Videos: durch den Zusatz „Merkervisuals“ im Impressum, sofern technisch möglich.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1.1. Der Kunde hat alle Vertragsdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
5.1.2. Die Qualität der Leistungen hängt auch von der Mitwirkung des Kunden ab. Daher muss der Kunde den Dienstleister nach besten Kräften unterstützen und alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
5.1.3. Der Kunde stellt dem Dienstleister alle notwendigen Unterlagen und Informationen kostenfrei zur Verfügung.
5.1.4. Der Kunde stellt notwendige Daten, insbesondere einzupflegende Inhalte, zeitnah und digital zur Verfügung.
5.1.5. Korrekturwünsche sind innerhalb einer angemessenen Frist in Textform an den Dienstleister zu richten.
5.1.6. Der Kunde klärt alle rechtlichen Belange selbst und informiert den Dienstleister unverzüglich über rechtliche Bedenken.
5.1.7. Der Kunde sorgt dafür, dass er über die notwendigen Bildrechte verfügt und alle datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt.
5.1.8. Eigene oder Dritteigentumsgeräte des Kunden sind ausreichend gegen Beschädigungen und Verlust zu versichern.
5.2. Pflicht auf Rechteeinräumung
5.2.1. Der Kunde räumt dem Dienstleister unwiderruflich das einfache, übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten ein.
5.2.2. Diese Rechteeinräumung bezieht sich auf alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten.
5.2.3. Der Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
5.2.4. Der Dienstleister darf die Inhalte bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten und veröffentlichen. 5.2.5. Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über Verletzungen von Nutzungsrechten.
5.3. Abnahmepflichten des Kunden
5.3.1. Der Kunde ist zur Abnahme des hergestellten Werks verpflichtet.
5.3.2. Zeigt der Dienstleister die Fertigstellung des Werks an und setzt eine Frist zur Abnahme, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht fristgerecht erklärt.
5.3.3. Die Mitteilung der Fertigstellung gilt spätestens mit der Übersendung der Schlussrechnung.
5.3.4. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Schlussrechnung vorbehaltlos zahlt.
5.3.5. Eine stillschweigende Abnahme liegt vor, wenn der Kunde das Werk im Produktiveinsatz verwendet.
5.3.6. Die Verweigerung der Abnahme muss schriftlich und begründet gegenüber dem Dienstleister erklärt werden.
6. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
6.1. Alle genannten Bereitstellungszeitpunkte, Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich als verbindlich vereinbart.
6.2. Erfordert die Leistung die Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Mitwirkungsverzögerung.
6.3. Werden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, verlieren die ursprünglichen Termine und Fristen ihre Gültigkeit.
7. Preise, Zahlung, Vorschuss
7.1. Es gelten die Angebotspreise des Dienstleisters. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
7.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Nebenleistungen, Reisekosten und ggf. Zusatzleistungen. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Dienstleister Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist.
7.3. Lizenzen und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen.
7.4. Reisekosten und Spesen werden nach aktueller Preisliste erstattet.
7.5. Zusatzleistungen sind gesondert nach Angebot oder aktueller Preisliste zu vergüten.
7.6. Der Mehraufwand wird dem Kunden vorher angezeigt.
7.7. Wesentliche Änderungen der vertraglichen Pflichten können zu einer Anpassung der Vergütung führen. Der Dienstleister informiert den Kunden vorher über eine Preisänderung.
7.8. Bei Werk- und Werklieferungsverträgen ist die Vergütung mit Abnahme und Zugang der Rechnung fällig, bei anderen Verträgen mit Zugang der Rechnung. Verzug tritt 14 Tage nach Zugang der Rechnung ein.
7.9. Der Dienstleister ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Angemessen sind 50% der Eigenleistungen und 100% der Fremdleistungen.
8. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
8.1. Der Dienstleister darf seine Leistungen mit seinem Logo und einem Hinweis auf den Ersteller versehen.
8.2. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken in allen Medien zu verwenden.
9. Rechtliche Unbedenklichkeit Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen trägt der Kunde. Der Dienstleister stimmt alle Maßnahmen vorher mit dem Kunden ab und weist auf eventuelle rechtliche Risiken hin, soweit diese ihm bekannt sind oder bekannt werden.
10. Freistellungsanspruch
(1) Sollte der Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der veröffentlichten Leistung des Auftragnehmers resultieren, von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die dem Auftragnehmer aufgrund der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(2) Zur Verpflichtung der Kostenerstattung gehören auch die Kosten einer Rechtsberatung und Rechtsverfolgung.
(3) Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.
11. Gewährleistung und Haftung bei Unternehmern als Kunden
11.1 Gewährleistung und Haftung im Anwendungsbereich von Werkverträgen
(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer im Falle der Herstellung eines Werks verjähren innerhalb eines Jahres ab der Abnahme des Werks durch den Kunden oder einem die Abnahme gleichstehenden Ereignis, soweit nicht ein Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegt.
(2) Die Regelungen in Ziffer 11.3 Absatz (1) und (2) gelten entsprechend.
(3) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, sind binnen zwei Wochen nach der Ablieferung schriftlich beim Auftragnehmer zu rügen. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
(4) Mängel, die nicht offensichtlich sind, hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach deren Erkennen schriftlich beim Auftragnehmer zu rügen. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
(5) Die Mängel sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.
(6) Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen bedarf stets der Schriftform. § 305b BGB bleibt unberührt. Gewährleistungsansprüche sind in Schriftform geltend zu machen.
(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
(8) Bei Einsatz von auftragnehmerfremden Geräten (Equipment) auf Wunsch des Kunden haftet der Auftragnehmer nicht für deren Schäden oder Verlust.
(9) Vorstehende Haftungserleichterungen gelten nicht:
für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten);
im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels;
soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks oder das Vorhandensein eines Leistungserfolgs oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat;
im Falle von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz;
bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
11.3 Gewährleistung und Haftung im Anwendungsbereich von Beratungs- und Dienstverträgen
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte, Leistungen oder das Unternehmen des Kunden. Bei Freigabe der für Werbemaßnahmen vorgesehenen Vorlagen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
(2) Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.
(3) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
(4) Der Auftragnehmer und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, höchstens jedoch bis zur Auftragssumme der letzten zwölf Monate vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses.
(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Als Dienstleister haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch technische Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen.
12. Gewährleistung und Haftung bei Verbrauchern als Kunden
Die Gewährleistung für Mängel sowie die Haftung des Auftragnehmers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Stornokosten
(1) Verbindlich gebuchte Film- und Fototage können kostenfrei bis sechs Tage vor dem Termin abgesagt und/oder verschoben werden.
(2) Bei Absage oder Verschiebung zwischen fünf bis vier Tage vor dem Termin, hat der Kunde 25% der Aufwendungen des Film- und Fototages als pauschalisierten Schadensersatz zu erstatten, sofern nicht der Auftragnehmer verantwortlich ist.
(3) Bei Absage oder Verschiebung drei oder weniger Tage vor dem Termin, hat der Kunde 50% der Aufwendungen des Film- und Fototages als pauschalisierten Schadensersatz zu erstatten, sofern nicht der Auftragnehmer verantwortlich ist.
(4) Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Ziffer 16.2 bleibt unberührt.
14. Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
(1) Das Widerrufsrecht für Verbraucher erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
(2) Das Widerrufsrecht für Verbraucher erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Das Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei einem Vertrag zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
15. Eigentum, Herausgabe von Daten
(1) An Entwürfen, Reinzeichnungen, Datenträgern, Dateien und Daten werden dem Kunden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten an den Kunden herauszugeben, soweit er nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO handelt. Hat der Auftragnehmer dem Kunden Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
16. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung). Nähere Einzelheiten befinden sich in der Datenschutzinformation des Auftragnehmers.
17. Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und diese nur im Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber zu verwenden.
(2) Als vertraulich zu behandelnde Informationen gelten ausdrücklich als solche bezeichnete Informationen sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. In jedem Fall vertraulich zu behandeln sind die Angebotsinhalte und -preise.
(3) Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung entfallen für Informationen, die nachweislich:
der empfangenden Partei vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren,
der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren,
der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
(4) Öffentliche Verlautbarungen zur Zusammenarbeit der Parteien bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung.
(5) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus für weitere drei Jahre.
18. Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Triftige Gründe sind insbesondere technische Veränderungen und Weiterentwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstige gleichwertige Gründe. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Schweigens in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.